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부당이득에 관한 연구

Title
부당이득에 관한 연구
Authors
최금숙
Issue Date
1987
Department/Major
대학원 법학과
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Doctor
Abstract
Wer durch eine Leistung aus dem Vermogen order den Diensten eines anderen einen Vorteil ohne rechtlichen Grund erlangt und dadurch diesem eine Schaden zufugt, ist ihm zur Herausgabe des erlangten Vorteils verpflichtet (§741). Diese vorstellt Aufstellung eines General-tatbestandes. Diese Vorstellung im wesentilchen einzelnen Klagetypen des romischen Rechts nachgebildet. Die justinianische Kompilation kennt kein einheitliches “Bereicherungsrecht”. Sie uberliefert nicht nur die verschiedenen Kategorien der condictio causa data causa non secuta, der condictio ob turpem vel iniustam causam, der condictio indebiti und der condictio sine causa. Vielmehr zeight sie durch die Entscheidungen betreffs der Haftung auf den Erlos im Falle eines Weiterverkaufs, betreffs der Regelung, wenn bei der datio ob rem der Geber das ihm zustehende Reurecht ausubt, bezuglich der Haftung im Falle der unechten negotiorum gestio und insbesondere durch die Regelung der Haftung im Ehegatten Schenkungsrecht, im Pupillen-Recht und im Recht der hereditatis petitio gegen den gutglaubigen Erbschafsbesitzer und schließlich durch die Sonderregelung der Haftung in id quod pervenit daß die Kompilatoren von der Besonderheit der einzelnen “Bereicherungs” Tatbestande ausgegangen sind. Damit bleibt fur die taglichen Bedurfnisse der Praxis eine Konkretisierung notig. Hierzu hat sich, nach eiigen durch Tendenzschwan-kungen und Meinungsverschiedenheiten gekennzeichneten Jahrzehnten, heute eine im wesentlichen durch Wilburg und von Caemmerer begrundete Systematik durchgesetzt. Entsprehend liegt es im Bereicherungsrecht aus einer Konkretisierung der Frage nach der Unrechtmaßigkeit ergeben sich die Typen der Bereicherungsanspruche. Und nur mit einer solchen Typologie, nicht mit einer Aufstellung allgemeiner Kriterien, laßt sich dem Bereicherungsanspruch Forum und Grenze geben. Dabei wird ausgegangen von einer Zweitailung, die durch dan Wortlaut des §812 BGB, geschichtlich und durch die dogmatischen Eigenarten des deutschen Vermogensrechts begrundat ist. Es wird unterschieden zwischen der Ruckforderung non Leistungen, die dar Entreicherte er bracht hat (Leistungskondiktion) und Bereicharungen, die sich auf andere Weise ereignet haban (Nichtleistungskondiktion). Die Heraushebung der Leistungskondiktion ist, wie insbesondere Wilburg nachgewiesen hat, nicht nur historisch ubarkommen, sondern innerlich gerechtfertigt. Es handelt sich bei der Leistungskondiktion um die Ruckabwicklung fehlgeschlagener Leistungen oder um die Ruck-abwicklung von Leistungen nach Erledguag des Kausalverhaltnisses. Dieser Ruckabwicklungs anspruch gehort als Erganzung und Storungs-korrektiv qum Recht der Guterbewegung. Eine zweite wichtige Gruppe der Bereicharungsanspruche und zu gleich die wichtigsten Falle der Bereicharung in sonstiger Weise bilden die Falle, in denen fremdes Gut gebraucht oder genutzt, verbraucht oder verwertet wird. Es sind dies vor allem die Falle des Eingeriffserwerbs. Richtiger sieht man die Unrachtmaßgkeit der Bareicherung also mit Wilbrug darin, daß die Verwendung der Sache im Widerspruch zum Zuweisungsgehalt des Eigentums steht, Es ist das Wesen des absoluten Rechts, daß es dem Inhaber ein Gut zuweist, Auf die guterzuordnende Funktion des Eigentums und absoluter Rechte stutzt sich das Urteil uber die Unrechtmaßigkeit der Bereicherung. Unrecht-massig ist die Bereicherung deshalb, weil sie der in dem Eigentum liegenden Guterzuweisung widerspricht. Wahrend die Leistungskondiktion den Recht der Guterbewagung zugehort, dienen diese Bereicher-ungsanspruche dem Guterschutz wie die actio negatoria und die vindicatio, der Deliktsanspruch wegen schuldhafter Verletzung absoluter Rechte(§823 Abs. 1 BGB) oder dar Anspruch auf Herausgabe boslichen Eingriffserverbs (§687 Abs. 2 BGB). Ursprunglich finden ich uberall Beschrankungen des Gegenstandes der Leistungskondiktion. Sie ging im romischen Recht zunachst nur auf carta pecunia und carta res, erst spater wurde sie auf Arbait und andere Leistungsgegenstande ausgedehnt (condictio incerti). Schranken ahnlicher Art machen noch haute dem anglo-amerikanishen Juristen Schwierigkeiten. Nach deutschem Recht umfaßt sie die Ruckabwicklung jeder Leistung. Alles, was nach den Parteivereinbarungen Leistungsge-genstand ist, kann daher heute mit der Leistngskondiktion zuruckgeholt werden, nicht nur die Ubertragung von Sachen und Rechten und die Leistung von Arbeit, sondern auch die Verschaffung bloßer Chancen und sonstiger Vorteil. Gegenstand der Leistungskondiktion ist also alles, was der Leistende dem Empfanger verschaffen Konnte und verschafft hat, mochte er dabei uber eigenes oder fremdes Gut verfugen oder uber Leistungen Dritten disponieren, auf die er Anspruch hatte und die ihm damit zur Verfugung standen. Daß dabei der Wille der Parteien entscheidet, was zwischen ihnen, als Leistung gelten soll, ist insbesondere fur die Erklarung der Behandlung der sog. Mittelbaren Zuwendungen von Bedeutung. ; 우리 民法 第741條는 不當利得에 관하여 一般的 構成要件을 規定하고 있으며 이는 獨逸民法 第812條 및 日本民法 第703條와 그 內容을 같이 하는 것이다. 위 條文의 規定形式에 의하여 우리 나라에서는 不當利得制度의 基礎에 관하여 統一說, 그 중에서도 公平說이 通說로 되어 있다. 그러나 不當利得制度의 基礎는 非統一的으로 考察하여야 한다는 것이 本稿의 立場이다. 本 稿는 非統一說의 歷史的 根據를 로마法上의 個別的 不當利得返還請求權에 둔다. 로마法上의 不當利得制度는 統一的·一般的인 것이 아니었으며 condictio indebiti(非債辨濟에의한 不當利得返還請求權), condictio ob turpem causam(不法原因에 의한 不當利得返還請求權), condictio ob causam datorum(目的不到達에 의한 不當利得返還請求權)등 개별적으로 認定되었다. 이와 같은 로마法上 非統一的 不當利得制度는 1495年 이래 獨逸의 普通法時代에 實定法으로 適用되어 왔으나, 1900年의 現行 獨逸民法은 제812條에서 不當利得의 一般的 構成要件을 규정하였다. 이와 같은 통일적 條項은 日本 및 우리 民法上 不當利得에 영향을 미친 것이지만, Wilburg 및 von Caemmerer 이후 現在 獨逸 에서는 統一的 條項에도 불구하고, 다시 非統一說이 多數說로 되어 있으며, Konig의 不當利得에 관한 改正私案까지 나오게 되었다. Wilburg 및 von Caemmerer는 不當利得을 類型的으로 考察하므로, 그들의 理論을 類型論이라고 한다. 즉 Wilburg는 不當利得을 「給付利得」과 「非給付利得」으로 區分하여 考察하였으며, 현재 獨逸 및 日本의 類型論者들은 이와 같은 不當利得의 類型을 中心으로 대체로 給付利得과 他人의 財貨로부터의 不當利得(侵害不當利得)등으로 區別하여, 그 成立要件과 效果를 論하고 있다. 本 稿도 이와 같은 類型論을 취하여 不當利得을 「給付不當利得」과 「他人의 財貨로부터의 不當利得」으로 나누어, 각 類型別로 그에 妥當한 要件 및 效果를 論하였다. 「給付不當利得返還請求權」은 財貨移動法에 속하여 잘못 實行된 給付에 대한 淸算作用을 하는 것이고, 「他人의 財貨로부터의 不當利得返還請求權」은 財貨歸屬法에 속하는 것으로서 物權的請求權을 補充하는 것이다. 不當利得의 이러한 區別로 인하여 一般規定인 民法 第741條의 規定및 統一說에 의해서는 不當利得制度가 그 機能을 제대로 행할 수 없다는 것을 認定해야 한다고 본다. 統一說을 基礎로 한 不當利得의 成立要件은 受益, 損失, 兩者間의 因果關係 및 法律上 原因의 欠缺이지만, 이는 不當利得의 類型에 따라서 同一하게 要求할 수가 없는 것이다. 또한 效果에 있어서도 元物返還및 價額返還, 受領者의 善意·惡意의 區別, 現存利益 등의 문제는 不當利得의 類型에 따라서 각각 差異가 있다. 이와 같은 類型的 考察은 우리 나라 不當利得法을 解釋·適用함에 있어서 參考가 될 뿐만 아니라, 不當利得法의 非統一的인 改正을 촉구하는데 더 큰 意義가 있다고 할 것이다.
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