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地方自治團體에 대한 國家의 關與

Title
地方自治團體에 대한 國家의 關與
Other Titles
Staatliche Beteiligung an der Gemeindeselbstverwaltung
Authors
印惠媛
Issue Date
1989
Department/Major
대학원 법학과
Keywords
지방자치단체국가관여
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Abstract
1987年 改定된 現行憲法에서는 地方議會의 구성시기에 관한 猶豫期間을 삭제함으로써 地方自治制의 조속한 실시의 길을 마련하였다. 이는 地方自治制를 통하여 民主主義와 地方分權의 理念을 실현시키기 위한 憲法意志의 반영이라고 할 수 있다. 이러한 상황에서 바람직한地方自治制의 운영을 위하여 憲法의 基本立場에 관한 考察이 요청된다. 憲法에서 보장하고 있는 地方自治制度의 意味를 명확히 하고자, 먼저 地方自治의 觀念, 本質 그리고 存在理由와 機能 등을 살펴보았다. 이로서 地方自治의 歷史的 理念的인 保障은 그 근거를 명확히 한다. 다음에서는 憲法에서 保障하는 地方自治의 意味를 파악하고자 地方自治의 本質을 憲法學者들의 理論을 중심으로 하여 그 保障內容을 살펴보는데, 이를 통하여 究明된 國家와 地方自治團體의 基本的 關係는 '地方自治團體의 自主性·自立注이 전제된 協力關係'이며 이 命題는 地方自治法에 규정된 구체적인 國家와 地方自治團體의 關係를 검토하는데 기준이 된다. 國家와 地方自治團體와의 關係의 주된 내용이 되는 '地方自治團體에 대한 國家의 關與'를 통하여서 보건대, 國家關與가 불가피하다고 인정되는 영역에 있어서 國家關與를 인정하되, 手段에 있어서 最小限의 關與手段을 行使함이 중요하나 무엇보다도 權利救濟의 手段이 충분히 주어진 상태에서 國家의 關與가 正當化되는 것이다. 이를 통해 보건대, 現行 地方自治法上은 權利救濟 측면에서 소극적인 해석론이 주가 되고 있다. 따라서 아직까지는 地方自治團體가 國家의 종속된 지위로서 전제되고 있다고 볼 수 있는 바 그에 따른 問題點과 檢討를 하였다.;Das neue koreanische Grundgesetz veimittelt eine sofortige Durchfu¨hrung der Organisation des Gemeinderats. Dies kann be- deuten, daβ das Grundgesetz mil Hife von der Durchfu¨hrung der Gemeindeselbsteverwaltung die Demokratisierung und die Gewaltteil-ung von den Gemeinden zu realisieren vermag. Hier ist jedenfalls erforderlich, den Grundgedanken des Grund-gesetzes u¨ber die Gemeindeselbstverwaltung zu u¨berpru¨fen. In bezue auf dieser Problematik stin hier die folgenden Themen behandelt: Der Begriff, das Wesen, die Begru¨ndung und die Funktion der Gemeindeselbstverwaltung sind gekla¨rt. Die ermo¨glicht die Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Gemeindeselbstverwalung zu verdeutlichedn. Dies kann den Grund dafu¨r geben, warum die Gemeindeselbstverwaltung historisch und ideologisch gesehen garantiert weren muβ: Es ist betont, daβ das Verhaltnis zwischen dem Staat und den Gemeindeselbstverwaltungs-ko¨rperschaften v¨llig davon abha¨ngt, inwieweit die Gemeinde vom Staat unabha¨ngig und selbstandig sind. Ein solches Verha¨ltnis wird hier der Gemeindeordnung gema¨β gepru¨ft. Eine stattliche eigenm¨achtige Beteiligung an der Gemeinde-selbstverwaltung wird nur erlaubt, wenn sie notwendig und unvermeidbar ist. Sie wird also gerechtfertigt, nur wenn sie als ultima ration geu¨bt worden ist. Hier ergibt sich letztich, daβ die geltend Gemeindrdnung sehr von der stattlich Verwaltung abha¨ngig erscheint. Deshalb sind die Probleme, die daraus kommen ko¨nne, betrachtet und einige Lo¨sungswege dafu¨rsind gezeigt.
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