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자수범에 관한 연구

Title
자수범에 관한 연구
Other Titles
Studien zum eigenhändigen Delikt
Authors
서희정
Issue Date
2014
Department/Major
대학원 법학과
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Advisors
장영민
Abstract
자수범(自手犯, eigenhändige Delikte)이란 행위자 자신이 직접(또는 몸소) 실행해야 범할 수 있는 범죄, 또는 스스로 자수(自手)에 의하여 구성요건을 직접 실현하여야 그 불법이 실현되는 범죄를 말한다. 현행법의 해석상 이 개념을 인정할 필요가 있는지에 관해서는 논의가 있으나, 범죄의 성립을 위하여 정범 자신의 신체적 거동이나 인격적 행동 또는 일정한 자격이나 의무가 요구되는 경우들은 자수범에 해당하는 것으로 보아 간접정범에 의한 범행실현을 부정하는 것이 일반적인 견해이다. 현재 국내의 대부분의 학설은 자수범을 긍정하는 방향으로 나아가고 있다. 자수범의 판단기준이 무엇인가에 대하여는 문언설, 거동범설, 이분설, 삼분설 등이 있다. 대법원은 자수범이라는 용어를 사용하고 있지는 않지만, 몇 개의 판례를 통해서 간접정범이 불가능한 범죄가 있을 수 있다는 태도를 취하고 있다. 자수범을 인정한다 하더라도 자수범의 종류 및 자수범의 실질적인 기준은 결국 개별구성요건의 해석을 통하여 얻어낼 수밖에 없기 때문에 같은 학설을 취하더라도 각칙상의 개별 범죄의 자수범 인정 여부에 관해서는 학자마다 입장 차이를 보일 수 있다. 구성요건의 구체적 내용에 따라서 주체를 제한하는 이유, 주체와 객체 또는 주체와 수단의 상호관련성, 보호법익, 행위양태, 타인에 의한 실현가능성 등을 개별적으로 분석하여 판단하게 된다. 그 결과 때로는 동일한 범죄를 놓고도 자수범인지에 대해 서로 다른 대답을 내기도 한다. 자수범의 본질은 범죄 자체의 성질상 행위자의 자수적 실행이 요구된다는데 있으므로, 결론적으로 자수범은 “행위자의 자수적인 불법실현”에 의해서 판단하는 것이 옳다. 그 결과 형법각칙상 개별범죄 중 피구금부녀 간음죄, 업무상 비밀누설죄, 아편흡식죄, 간통죄, 도주죄, 집합명령위반죄, 위증죄, 허위감정‧통역‧번역죄는 자수범으로 판단된다. 자수범을 인정하는 때에는 그 범위 내에서 간접정범이 성립되지 않으므로 이는 간접정범이 성립되는 범위를 한계지우고, 따라서 그 의의를 명백히 하는 실익이 있다. 범죄유형에 있어서 정범의 성립을 제한하려는 취지는 기본적으로 타당하지만 자수범이라는 형법상 명문화되지 않은 개념으로써 정범을 제한하고자 할 때에는 신중해야 할 것이다.;Die vorliegende Arbeit versucht die Problematik der eigenhändigen Delikte zu analysieren. Ein eigenhändiges Delikt bezeichnet eine Straftat, die nur von einem Täter, der die Tathandlung selbst (eigenhändig) ausführt, begangen werden kann. Daher setzen eigenhändige Delikte eine persönliche Ausführungshandlung notwendig voraus. Insofern sind Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft bei den eigenhändigen Delikten ausgeschlossen, wenn der Beteiligte den Tatbestand nicht eigenhändig in seiner Person verwirklicht. Anstiftung und Beihilfe sind dagegen ohne weiteres möglich. In der Lehre ist jedoch die Figur der eigenhändigen Delikte sehr umstritten. Die herrschende Lehre in Korea will die eigenhändigen Delikte anerkennen. Der koreanische Oberste Gerichtshof verwendet zwar den Ausdruck der eigenhändigen Delikte nicht ausdrücklich. Die Rechtsprechung des koreanischen Obersten Gerichtshofs geht jedoch davon aus, dass es die Delikte, bei denen eine mittelbare Täterschaft nicht ausgeschlossen werden kann, gibt. Selbst wenn man eigenhändige Delikte annimmt, hängen ihre Art und materielle Kriterien von der Auslegung des jeweiligen Straftatbestandes ab. Daher sind die eigenhändigen Delikte je nach den Straftaten unterschiedlich zu interpretieren. So können die Subjekte je nach dem konkreten Inhalt des Tatbestandes begrenzt werden; der Zusammenhang zwischen Subjekt und Objekt oder zwischen Subjekt und Mittel, Vorteil des Rechtsschutzes, Handlungsformen, Möglichkeit der Verwirklichung usw. werden im Einzelfall analysiert und bestimmt. Folglich wird es oft bei einem gleichen Delikt darüber unterschiedlich beantwortet, ob es ein eigenhändiges Delikt vorliegt oder nicht. Das Wesen des eigenhändigen Deliktes liegt darin, dass aufgrund der Eigenschaft eines Deliktes eine eigenhändige Tathandlung erforderlich ist. Insofern ist es richtig, nach “der eigenhändigen Unrechtsverwirklichung des Täters” eigenhändige Delikte zu beurteilen. So gehören zum Beispiel Ehebruchsdelikte, Ehrverletzungsdelikte, Ehrverletzungsdelikte durch Presse, Missachtung, Geheimnisverratsdelikte im Dienst, Opiumvergiftung, Fluchtdelikte, Verstoß gegen den Versammlungsbefehl, Meineid, falsche Gutachten, falsches Dolmetschen und falsche Übersetzung zu den eigenhändigen Delikten. Bei den anerkannten eigenhändigen Delikten ist demzufolge mittelbare Täterschaft ausgeschlossen. Daher wird der Bereich der mittelbaren Täterschaft begrenzt. Dieser Aspekt sowie die Absicht, in Bezug auf die Typen der Delikte die Täterschaft zu begrenzen, sind im Wesentlichen richtig. Man sollte aber vorsichtig sein, wenn man die Täterschaft mit einem im Strafgesetzbuch nicht eindeutig geregelten Begriff der eigenhändigen Delikte begrenzen will.
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