View : 662 Download: 0

과실범의 공동정범에 관한 연구

Title
과실범의 공동정범에 관한 연구
Other Titles
Die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes
Authors
宋姸淑
Issue Date
1990
Department/Major
대학원 법학과
Keywords
과실범공동정범법학
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Advisors
이재상
Abstract
형법 제30조는 「2人이상이 共同하여 罪를 범한 때에는 각자를 그 罪의 正犯으로 처벌한다」고 규정하고 있는데, 여기서 2入이상이 일정한 행위를 공동으로 하면서 모두 注意義務에 위반하여 過失犯의 構成要件에 해당하는 결과를 발생시킨 경우, 이것을 공동정범이라 하여 형법 제 30조의 규정을 적용할 수 있는가 하는 문제가 제기될 수 있다. 과실범에도 공동정범이 존재하는가 하는 문제는 일찍부터 논의 되어져왔으며, 이에 관하여 우리나라에서는 학설상 이를 긍정하는 적극설과, 부정하는 소극설이 대립되어 왔으나, 1962. 3. 29 大法院判決에서 過失犯의 共同正犯을 인정한 이후로 새로운 논의의 대상으로 되고 있으며. 일본에서도 우리나라와 마찬가지로 過失犯의 共同正犯의 成否에 관하여 일찍부터 학설상으로 대립되어 왔으나 最高裁判所가 昭和 28. 1. 23 有毒飮食物等取締令 違反事件에 관하여 이를 인정함으로써 일본형사학계의 많은 관심과 논쟁을 불러 일으켰다. 공동정범의 본질에 관해서는 數人一罪에 대하여 공동정범관계를 인정하는 犯罪共同說과 數入數罪에 대하여 공동정범관계를 인정하는 行爲共同說이 대립하고 있다. 즉 犯罪共同說에서는 공동정범을 수인이 공동하여 「특정한 범죄」를 실행하는 것으로 이해하므로 과실범의 공동정범이 부정된다. 이에 반하여 행위공동설은 공동정범을 수인이 공동하여 각 자의 범죄를 실행하는 것으로 이해하므로 과실범의 공동정범이 긍정된다. 그러나 前者에 의하면 공동정범의 성립범위가 지나치게 좁고 後者에 의하면 단순한 행위의 공동만 있어도 공동정범관계를 인정하게 되어 타당하다고 할 수 없고, 이러한 점에서 구성요건에 해당하는 행위의 공동을 모두 포함하는 구성요건적 행위공동설이 타당하다 할 것이다. 과실범의 공동정범이 인정되기 위해서는 과실범에 있어서도 구성요건적 실행행위가 인정되어야 한다. 그런데 舊過失論에 있어서는 過失犯을 책임의 차원에서만 문제삼고, 법익피해의 결과발생만 있으면 구성요건과 위법성이 인정되었기 때문에 과실행위라는 것이 인정될 여지도 필요도 없었다. 그러나 최근에는 과실범도 고의범과 마찬가지로 구성요건해당성, 위법성의 단계에서 문제삼아야 한다는 것이 밝혀짐에 따라 과실범에 있어서도 구성요건실현행위(과실행위)라는 관념을 인정하게 되었다. 여기서 실행행위는 객관적 주의의무에 위반한 非故意行爲를 의미한다. 과실범의 공동정범의 문제는 공동정범과 과실범을 조화시켜서 해결해야 할 것이다. 따라서 과실범의 공동정범이 성립하기 위해서는 주의의 무위반의 공동과 구성요건적 실현행위의 공동이 있어야 하며 공동실행의 의사는 필요치 않다. 여기서 주의의무는 同質同量의 것이어야 하며, 각 공동자는 「각자가 주의의무를 준수하여야만 하지만, 그것을 자신이 준수하는 것만이 아니고 다른 공동자에게도 준수시켜야 하는 관계」에 있어야 한다. 따라서 주의의무위반(과실)의 공동이 있고 구성요건해당성 행위를 실현한 경우에는 과실범의 공동정범을 인정할 수 있을 것이다.;Die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes bedutet : druch die bestimte Handlung, die das im Verkehr erforderliche Maße an Sorgfalt verletzt, mehrere Personen einen tatbestands Erfolg eines Fahrla¨ssigkeitsdeliktes herbeizufu¨hren. Nach §30 KStGB, wenn mehrere Personen eine strafbare Handlung gemeinschaftlich ausfu¨hren, wird jeder als Tater bestraft. Aber hier streitig ist, ob die Mittaterschaft bei dem Fahrla¨ssigkeitsdeliktes mo¨glich ist. Diese Frage, ob es eine Mitta¨terschaft eines Fahrla¨ssigkeitsdeliktes gebe, ist seit langem lebhaft umstritten. In Korea stehen die positive aktive Lehre und die negative passive u¨ber die Mittaterschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes gegenu¨ber. Seitdem das Oberste Gericht am 29. 3. 1962 die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes anerkann hat, ist es von neuem streitig geworden. Auch in Japan wie in Korea steht der Gegenstatz zwichen dem positive Stand und dem negative u¨ber die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes. Das japanische Obeste Gericht hat am 23. 1. 1953 die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes anerkannt. Damit brachte dies die große Interesse der akademiche Welt des japanische Straf - gesetz hervor. U¨ber das Wesen der Mitta¨terschaft stehen die "The´oire de la criminalite´ demprunt ou du lu´nite´ du delit" der The´orie de la criminalite´ propre ou de lu´nite´ de lentreprise" gegenu¨ber. Die "The´orie de la criminalte´ demprunt ou du lu´nite´ du delit" erkannt na¨mlich die Mitta¨terschaftsbeziehung an, wenn mehrere Ta¨ter gemeinsam ein bestimmtes Verbrechen begehenx Diese The´orie vorneint die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes. Dagegen wird in der "The´orie de la criminalite´ propre ou de lu´nite´ de le´ntprise" die Mitta¨terschaftsheziehung anerkannt, wenn mehrere bei gemeinsamer Ausfu¨hrung der Handlung eigenes Verbrechen begehen, deshalb wird die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsedliktes erkannt. Aber beide Lehren sind nicht gulting, weil die erstere den Umfang der Mitta¨terschaft zu eng hat, und bei der letzteren, druch die einfache Gemeinsamkeit der Handlung wird die Mitta¨terschaft erkannt. Grade bie diesem Punkt, denke Ich daran, daß die tatbestandsmaßige The´orie de la criminalite proreo ou de lbnite´, die die Gemeinsamkeit tatbestandsmaßige aller Handlung einschließt, gilt. Um die Mitta¨terschaft des Fahrla¨sigkeitsdeliktes anzuerkenen, muß auch bei dem Fahrla¨ssigkeitsdeliktes die tatbestandsma¨ße Handlung anerkannt werden. Die Fahrla¨sigkeitstat ist in der alten Lehre der Fahrla¨ssigkeit deshalb nicht bejaht, weil das Fahrla¨ssigkeitsdeliktes nur bei der Schuld in Betract kommt, wenn die Entstehung des Erfolg der Rechtsgutsverletzung geschieht, der Tatbestand und die Rechtswirdigkeit bejaht werden. Aber heute ergibt es sich, daß auch bei dem Fahrla¨ssigkeitsdeliktes wie bei dem vorsa¨tzlichen Delikt, muß in der Stufenflog der Tatbestandsmaßigkeit, Rechtswirdigkeit und Schuld in Betract kommt. Damit auch bei dem Fahrla¨ssigkeitsdeliktes wird die Jdee der Fahrla¨ssigkeitstat bejaht. Heir ist die Ausfu¨hrungshandlung (Fahrla¨ssigkeitstat) die unvorsa¨tzliche Handlung, die die objektive Sorgfaltspflicht verletzt. Um die Mitta¨terschaft des Fahrla¨ssigkeitsdeliktes zu feststellen, muß die Gemeinsamkeit der Verletzung der Sorgfaltspflicht und der tatbestandsmafßige Ausfu¨hrungshandlung notwendig, aber das Einverstandnis ist nicht erforderlich. Die Sorgfaltspflicht muß bei sochem Inbalt und solcher Guenze glich sein. Und der Mittra¨ger muß jeder einzelne zwar die Sorgfaltspflicht befolgen. Aber muß er weiterhin die andern Mittfa¨ger die Sorgfaltspflicht befolgen lassen. Damit wenn es die Gemeinsarnkeit der Fahrla¨ssigkeitstat und die Erfullung der tatbestandsmaßige der Handlung gibt, dann kann die Mitta¨terschaft des fahrla¨ssigkeitsdeliktes bejaht werden.
Fulltext
Show the fulltext
Appears in Collections:
일반대학원 > 법학과 > Theses_Master
Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Export
RIS (EndNote)
XLS (Excel)
XML


qrcode

BROWSE