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서독 행정절차법(VwVfG)상의 계획확정절차에 관한 연구

Title
서독 행정절차법(VwVfG)상의 계획확정절차에 관한 연구
Other Titles
Eine Untersuchcng u¨ber das Plan-feststellungsverfahren im deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz
Authors
李琴熙
Issue Date
1987
Department/Major
대학원 법학과
Keywords
서독행정절차법계획확정절차VwVfG
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Advisors
홍정선
Abstract
現代産業社會에서 生活關係가 점차 技術化하고. 專門化되며, 複雜化해짐에 따라 國家에 의한 廣範圍한 介入·操縱 ·計劃的 形成이 불가피하게 되어, 國家活動의 새로운 法形式으로서의 行政計劃의 등장이 잠증하고 있다. 法規上 規定되는 計劃義務의 현저한 증가는, 社會國家原理 ·技術의 進步·資源의 不足 등을 그 歷史的·社會的 背景으로 하고 있는데, 現實的으로는 行政計劃의 法治國家的 規範構造에로의 編入, 즉 計劃의 法適合性의 問題가 생겨난다. 行政計劃規範의 目的-手段-形式에 基한 프로그램化된 目的規範으로서의 構造的 特色으로 말미암아 計劃主體에게는 廣範圍한 形成의 自由 내지 計劃栽量이 인정되게 되므로 全體的 計劃過程에 대한 司法審査는 어렵게 되고, 具體的 計劃에 대한 審査도 理論的인 未解決의 分野로 남아있는 실정이다. 그리고 行政計劃으로 인한 갖가지 浸害가 憲法 제20조 3항이 規定하는 補償의 原因인 財産權의 浸害냐 또는 憲法 제22조 1항과 2항이 規定하는 財産權行使에 內在하는 社會的 制約이냐가 문제되나 그 限界는 반드시 明確한 것은 아니다. 한편 行政計劃은 그 本質上 安定性과 彈力性 間의 緊張狀態에 있게 되므로 計劃受範者側의 信賴保護와 計劃者側의 計劃變更이 문제되어, 具體的 計劃의 廢止·變更時에 이들間의 危險分配問題인, 計劃保障請求權의 問題도 생겨난다. 行政計劃에 대한 이와 같은 事後的·實體法的 統制의 어려움은, 法治行政의 原理에 대한 重大한 威脅을 낳게 되어, 行政計劃過程을 투명하게 하고 民主化시켜서 利害關係人을 널리 參加시키는 事前的·節次法的 保障이 要請되는 것이다. 行政計劃의 全過程 중에서 最終的인 決定段階인 計劃確定節次는 여느 行政節次와 마찬가지로, 事前通知·聽聞·決定理由의 明示 등을 主要內容으로 하며,國民의 權利保護와 行政의 能率化라는 兩大目標의 調和를 이루어야 한다. 本 論文에서는 西獨의 聯邦行政節次法上의 計劃確定節次(제72조-78조)를 중심적인 考察對象으로 하여, 그 歷史的 發展, 實施段階, 그에 적용할 法規定, 各 州의 計劃確定節次 및 聽聞節次(書類閱覽·異議申請·討議期日), 計劃確定決定, 計劃確定決定의 法的 效果들, 事業完成 前의 計劃變更, 事業의 最終的 斷念과 그에 대한 後續的 調整 및 多數의 獨立된 企業案의 競合 등을 순서대로 살펴본다. 이와 같은 西獨의 行政節次法上의 計劃確定節次에 비추어 볼 때 우리의 現行法에 나타나 있는 개별 規定들은 行政計劃을 民主的으로 統制하기에는 너무나 미흡한 現實이므로, 國民의 權益保護를 最上의 理念으로 하는 現代法治行政의 原理에 合當한 行政을 기하기 위해서는 현재에도 立法이 推進중에 있는 一般行政節次法의 마련이 시급하다고 하겠다.;Die zunehmende Technisierung und Spezialisierung, die Komplizierung der Lebensverha¨ltnisse in der modernen Industriegesellschaft machen immer weiter gehende Intervention, Lenkung und planende Gestaltung durch den Staat notwendig. Neben die klassischen Formen der Rechtsetziing und Vollziehung treten daher in zunehmendem MaBe neue Rechtsformen staatlichen Ta¨tigwerdens, namentlich die Verwatungspla¨ne. Die erhebliche Zunahme rechtssatzma¨Bige fester Planungsverpflichtungen hat solche viele Gru¨nde als das Sozialstaatsprinzip, bedrohlich empfundene Mangel an Ressourcen sowie die wachsende U¨berzeugung, daß die auftretenden Mangellagen durch das freie Spiel gesellschaftlicher Kra¨fte nicht oder jedenfalls nicht allein bewa¨ltigt werden ko¨nnen, der technische Fortschritt. In der Tat es fragt sich um die Einordnung des Plans in das rechtsstaatliche Normengefu¨ge damit die Frage nach des Rechtma¨ßigkeit des Verwaltungsplans und dem gegen ihn eingera¨umten Rechtsschutz. Infolge solcher struktuellen Eigenschaft der Verwaltungsplanungsnorm wie final-programmierte Rechtsnormen mit Zugrundelegung von Zweck-Mittel-Schema hat der Planungstra¨ger umfassende Gestaltungsfreiheit, sog. Planungsermessen. Demgemg¨ß die gerichtliche Pru¨fung auf gesamten Planungvorgang schwierig wird und zwar die auf konkreten Verwaltungsplan bleibt unter theoretische ungekla¨rte Gebiet. Und es fragt sich, ob verschiedene Eingriffen in das Eigentum des Bu¨rgers wegen des Verwaltungsplan die Grundlage der Entscha¨digung sind , die das koreanische Verfassungsrecht Art. 20 Abs. 3 bestimmt, oder die immanente Sozialbindung der Eigentumsausu¨bung, die das Art 22 Abs. 1 und 2 bestimmt, nun aber die Grenze zwischen den beiden nicht notwendig kla¨ren. Die Verwaltungspla¨ne stehen ihren Wesen nach im Spannungsverha¨tnis von Stabilita¨t und Flexibilita¨t, so daß die Frage der Plangewa¨hrleistung in diesem Spannungsverha¨tnis liegt. Es geht um die Verteilung des Risikos zwischen Plangeber und Planadressaten bei Aufhebung, A¨nderung oder Nichteinhaltung von Pla¨nen. Solche Schwierigkeiten der nachtra¨glichen materiellenrechtlichen Rontrolle u¨ber Verwaltungsplanung verletzen bedenklich das Prinzip der Gesetzma¨ßigkeit der Verwaltung, deshalb wird verfahrensrechtliche Garantie, die das gesamte Planungsverfahren so vie1 wie mo¨glich durchsichtig u. demokratisch macht und an der die Interesenten weitere beteiligt macht aufgefordert. Planfeststellungsverfahren als die endgu¨ltige Entscheidungsstufe von gesamtem Planungsvorgang entha¨lt Vorausbekanntgabe, Anho¨rung, Begru¨ndung der Beschluß, gleich als ob andere Verwaltungsverfahren und das muß die U¨bereinstimmung des beiden bedeutenden Ziel wie Rechtsschutzauftrag und Verwaltungseffizienz erreichen. In dieser Arbeit untersucht ich insbesondere das Flanfeststellungsverfahren im deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (§§ 72-78), na¨mlich Historisches, Ablauf des Planfeststellurigsverfahren, anzuwendende Vorschriften, planfeststellungsverfahren in der Verwaltungsverf ahrensgesetze der La¨nder , Anho¨hrungsverfahren (Einholung beho¨rdlicher Stellungsnahmen Planauslegung. Einwendungen. Ero¨rterungstermin), PlanfeststellungsbeschluB, Rechtswirkungen der Planfeststellung, Plana¨nderungen vor Fertigstellung des Vorhabens, endgu¨ltige Aufgabe des Vorhabens sowie Folgenbeseitigung, Zusammentreffen mehrerer Vorhaben usw. nacheinander. Im Vergleich mit dem Planfeststellungsverfahren im deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz sind individuelle Vorschrifte im geltenden Recht bei uns zu unvollsta¨ndig fu¨r die demokratische Kontrolle u¨ber Verwaltungsplanung, deshalb ist dringlich Vorbereitung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht wa¨hrend der Bewegung der Gesetzgebung in der Gegenwart.
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