View : 784 Download: 0

인터넷 서비스 제공자의 형사책임에 관한 연구

Title
인터넷 서비스 제공자의 형사책임에 관한 연구
Other Titles
Eine Studie über die Strafrechtliche Verantwortung von Internetdienstanbieter: zur strafbarkeit des unechten Unterlassungsdeliktes
Authors
최윤이
Issue Date
2012
Department/Major
대학원 법학과
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Advisors
장영민
Abstract
사이버범죄에 대한 종래의 처벌은 주로 사이버공간에서 불법한 내용물을 게재한 자를 중심으로 논의되어 왔다. 그러나 인터넷이 보편화됨에 따라서 불법유해정보의 유포와 같은 일탈행위가 급증한 반면, 사이버범죄의 특성인 익명성․광범위성으로 인하여 불법유해정보의 직접적인 제공자를 특정하기가 곤란할 뿐만 아니라, 설혹 직접적인 불법유해정보 제공자를 처벌한다 하더라도 그 전파의 신속성․용이성으로 인하여 범죄의 파급효과를 차단하기가 쉽지 않은 것이 사실이다. 이에 입각하여 이러한 사이버상의 일탈행위에 대한 법적 책임을 누가 부담할 것인가에 관한 논란이 제기된 바, 인터넷 서비스 제공자(Internet Service Provider, ISP)의 책임문제가 중요하게 부각되고 있다. 우리나라의 경우, 현재 불법정보를 포함한 불건전 정보의 유포에 대하여 인터넷 서비스 제공자의 책임을 법률에 명시적으로 규정하고 있지 않으므로, 인터넷 서비스 제공자의 형사책임에 관한 문제는 형법의 일반이론에 따라 해석될 것이 요구된다. 인터넷 서비스 제공자의 형사책임을 인정하기 위해서는 인터넷 서비스 제공자의 행위가 작위와 부작위 중 어느 것에 해당하는지, 그리고 그 행위가 형법적으로 평가될 수 있을지를 판별하여야 한다. 인터넷 서비스 제공자가 이용자들에게 인터넷 접속을 제공하여 불법정보에의 접근을 가능하게 했다는 점은 작위인데 반해, 위험정보에의 접속을 차단하지 않았다는 점은 부작위가 될 수 있다. 그러나 일반적인 인터넷 서비스 제공행위 그 자체는 형법적 평가의 대상이라 할 수 없고, 법적 비난의 중점은 “불법정보의 유통을 차단하지 않았다”는 부작위에 있다고 보는 것이 타당하며 이러한 통제 및 차단조치를 취하지 않은 부작위가 형법적 평가의 대상이 된다. 인터넷 서비스 제공자의 부작위는 법률에 명문으로 규정되어 있지 않으므로, 인터넷 서비스 제공자에 대해서는 부진정부작위범으로서의 처벌가능성이 검토되어야 한다. 학설 및 판례는 보증인지위를 부진정부작위범의 가장 중요한 요건으로 파악하고 있다. 따라서 인터넷 서비스 제공자에게 보증인지위가 인정되는지 여부를 살펴보는 것이 중요하다. 인터넷 서비스 제공자의 형사책임과 관련하여 국제적으로 주목을 끈 독일의 CompuServe 사건에 있어서 뮌헨 지방법원 판결은 피고에 대하여 보증의무가 없다고 판단하여 부진정부작위범의 성립을 부정하였다. 한편 우리 대법원은 조리에 의한 작위의무를 인정하여 인터넷 서비스 제공자에 대하여 부작위에 의한 방조범이 성립한다는 데 적극적인 입장을 취하고 있다. 보증의무는 발생근거 외에 구체적 내용의 측면에서도 검토될 것이 요구되는 바, 인터넷 서비스 제공자에게 보증인지위가 인정되기 위해서는 위험원에 대한 통제의무로서의 안전의무가 고려되어야 한다. 따라서 인터넷 서비스 제공자의 보증의무는 인터넷 서비스 제공자가 불법정보의 유통을 인식하고, 불법정보의 차단이 기술적으로 가능한데도 하지 않고 묵인한 경우에 한해서만 제한적으로 인정하는 것이 타당하다. 독일 CompuServe 사건에 관한 뮌헨 지방법원의 판결은 피고인이 위험원을 사실상 지배․통제하지 않고 있어 보증의무가 없다고 판단한 것으로 보인다. 인터넷 서비스 제공자에 대한 법적 책임에 관한 입법의 부재는 이 문제에 있어서 판례의 해석에 따라 법리가 형성되는 것과 같은 결과를 초래하고 있으며, 이는 성문법 중심의 우리 법체제와 걸맞지 않는다. 우리 대법원의 판례는 조리에 의한 작위의무를 인정한다는 입장을 밝히고 있을 뿐, 이에 대하여 상세히 설명하고 있지 않고 있다. 사이버범죄의 급증세로 미루어 볼 때, 인터넷 서비스 제공자의 책임을 강화하기 위한 방편이 시급히 강구되어야 할 필요성이 있다 할 것이므로, 인터넷 서비스 제공자에게 법률규정으로 감독의무를 부과하여 그 책임을 강화함으로써, 불법정보를 포함한 불건전 정보의 유통을 사전에 차단하거나 예방할 수 있는 입법이 요청된다.;In der bestehenden Diskussion über die Strafe für das Cyber-Verbrechen, handelt es sich hauptsächlich um die Person, die die rechtswidrige Inhalte in den Cyberspace veröffentlichen. Aber seit der Verbreitung des Internets nehmen auchdie abweichendes Verhalten wie die Verbreitung der illegale-schädliche Information schnell zu. Trotzdem, wegen der Eigenschaft des Cyber-Verbrechens (Anonymität & Weit-Bereich) ist es sehr schwierig, den direkten Lieferant(in) der illegale Information zu spezifizieren und auch, obwohl der direkte Lieferant bestraft werden kann, wegen der Leichtigkeit und Schnelligkeit der Verbreitung, ist es nicht so einfach um die Nachwirkungen des Verbrechens einzustellen. Aus diesem Grund, ein Wortwechsel wurde vorgelegt, wer die Verantwortung für die abweichende Verhalten im Cyberspace trägt und das Problem der verantwortlichkeit des Internetdienstanbieter(Internet Service Provider: ISP)s wird hervorgehoben. Aber weil in der bestehenden Verfassung von Südkorea die Verantwortlichkeit des Internet-Service-Anbieters für die Verbreitung der ungesunden(einschließlich illegalen) Information noch nicht festgelegt ist, ist es erforderlich, dass das Problem über die Strafbarkeit des ISPs Strafrecht entsprechend allgemeiner Theorie erklärt werden soll. Um die Strafbarkeit des ISPs zuzugeben, muss es entschieden werden, auf welchen die Handlung des ISPs anwendbar ist: Tun und Unterlassen, und ob die Handlung strafrechtlich schätzbar ist. Die Sache, die der ISP Internet–benutzer Internet-verbindung beschafft und ihnen auf die illegale Information zuzugrifen gestattet, ist ein Tun aber die Sache, die der ISP solchen Zugriff nicht unterbindet, kann ein Unterlassen werden. Aber die Handlung, die ein Internet Service normalerweise beschafft, in selbst ist kein Objekt für die strafrechtliche Schätzung. Die Betonung der legalistischen Schuld ist das Unterlassen, dass er(ISP) den Kreislauf nicht unterbrochen hat und solch Unterlassen, eine Vorschrift- oder Unterbindungsmaßnahme nicht zu nehmen, wird das Objekt für die strafrechtliche Schätzung. Weil das Unterlassen des ISPs in der Verfassung noch nicht festgelegt wurde, muss die Möglichkeit untersucht werden, die ein ISP als ein unechter Unterlassungsdelinquent bestrafbar ist. Theorien und vergleichbare Fälle begreifen die Garantenstellung als die wichtigste Voraussetzung für unechtes Unterlassungsdelikt. So ist es wichtig, darüber nachzudenken, ob zu ISP die Garantenstellung zugelassen weren kann. Im CompuServe Fall in Deutschland, der über Strafbarkeit des ISPs eine internationale Acht gegeben hat, das Urteil des LG München, daß der Angeklagte kein Garantenpflicht hatte und stritt die Tatsachenfeststellung des unechten Unterlassungsdelikte ab. Aber das koreanische Oberstes Gericht nahm eine Garantenpflicht nach der Natur der Sache an und steht auf einem positiven Standpunkt, der ISP wegen Unterlassens als einer Beihilfe bestrafbar sein kann. Es ist verlangt, dass die Garantenpflicht in bestimmtem inhaltlichem Aspekt zusätzlich zu Vorfallsgrund geprüft wird, so um die Garantenstellung zum ISP zuzugeben, muss erst die Sicherungspflicht als eine Verantwortlichkeit für bestimmte Gefahrenquellen nachgedacht werden. Folglich, die Garantenpflicht des ISPs soll einschränkend zugegeben werden, wenn der ISP die illegale Information stillschweigend duldet, obwohl er das Zugreifen technologisch unterbinden konnte. Es sieht so aus, daß die Gerichtsentscheidung von Landgericht München zum CompuServe Fall in Deutschland so urteilt, weil der Angeklagte die Gefahrquelle nicht eigentlich kontrolliert oder reguliert. Die Abwesenheit der Gesetzgebung über die gesetzliche Verantwortung des ISPs verursacht das gesetzliche Prinzip, das nach der Interpretation der vergleichbaren Fälle geformt wird. Und dieses eignet sich nicht für koreanisches Gesetzsystem, das mit den schriftlichen Gesetzen geformt wird. Der vergleichbare Fall vom koreanischen Oberstes Gericht macht seinen Standpunkt klar, daß es die Garantenpflicht nach der Natur der Sache zugibt aber erklärt nicht dieses bis ins kleinste Detail. Wegen des plötzlichen Anstieges des Cyberverbrechens muss die Maßnahme schnell zur Verfügung gestellt werden, die die Verantwortung des ISPs kräftigen kann. Die Gesetzgebung wird verlangt, die mit gesetzlichen Bestimmungen dem ISP zum Informanten(od. Firma) die Beaufsichtigungspflicht zwingenund die Verbreitung der illegale-schädliche Information vorher unterbinden oder verhindern kann.
Description
☞ 이 논문은 저자가 원문공개에 동의하지 않은 논문으로, 도서관 내에서만 열람이 가능하며, 인쇄 및 저장은 불가합니다.
Fulltext
Show the fulltext
Appears in Collections:
일반대학원 > 법학과 > Theses_Master
Files in This Item:
There are no files associated with this item.
Export
RIS (EndNote)
XLS (Excel)
XML


qrcode

BROWSE