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勞動基準法上 使用者의 歸責事由

Title
勞動基準法上 使用者의 歸責事由
Other Titles
Zurechnungsgrunde des arbeitsgebers im arbeitsrecht : Unter besonderer berucksichtigung vom
Authors
金順天.
Issue Date
1982
Department/Major
대학원 법학과
Keywords
노동기준법귀책사유책임귀속이론
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Abstract
勤勞者는 使用者와의 勤勞關係를 통하여 使用者에게 그의 勞務를 提供하고 그 對價로서 賃金을 受領하여 生活을 營爲하여 간다. 그러므로 勤勞者에게 있어서의 賃金이란 勤勞者의 生存과 직접적인 관계를 가지는 것이라 할 수 있다. 勤勞者와 使用者間의 契約關係가 圓滑히 유지되는 경우에는 특별한 問題가 없으나, 어떠한 事由에 의하여 企業活動이 休止狀態에 빠질 경우에는 勤勞者는 生存의 위협을 받게 된다. 그리하여 勤勞基準法 第38條는 「使用者의 歸責事由」에 의한 休業의 경우에는 一定한 休業手當을 支給할 것을 規定하여 勤勞者를 보호하고 있다. 「使用者의 歸責事由」에 있어서 責任의 범위의 問題는 法規上의 抽象的인 規定으로 말미암아 그 責任의 根據, 程度에 대하여 學說이나 判例는 一致되고 있지 않으며 論難이 계속되고 있다. 이 論文에서는 우선 責任에 관한 一般的인 槪念에 관한 民法上의 解決을 檢討하여 그것이 勞動法上의 問題에 적용될 경우의 欠缺性을 지적하여 民法에 의한 解決이란 만족할 만한 것이 아님을 論述하였으며 따라서 民法上의 欠缺을 보충하기 위한 理論으로서 經營危險負擔論(Spha¨rentheorie)을 紹介하였고, 이를 기초로 하여 「부득이한 사유(不可抗力)」라는 지극히 추상적이며 모호한 槪念의 解釋을 좀더 明確히 하기 위하여, 企業을 休止케 한 原因이 된 經營上의 障碍에 관한 具體的인 事由에 대하여 判例 등을 통하여 檢討함과 아울러서, 그에 대한 妥當性있는 理論을 모색하였다.;Das Arbeitsverhaltnis heiβt, daβ der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer fu¨reinorder die bestimmte Verpflichtung eingehen, doch vorzu¨glich ist die wesentlichste die Lohnbezahlungsverpflichtung des Arbeitgebers und die Arbeitsanbletungsverpflichtung des Arbeitnehmer. Es ist kein Problem, wenn der Betrieb gut geht, und das Arbeitsverha¨ltnis einen guten Verlauf nimmt. Aber der Betrieb wird in den Stillstand Vollsta¨ndig oder teilweise geraten im Fall, daβ der Arbeitgeber den Arbeitnehmer keine Arbeitnehmer geben kann, wegen des unternehmerischen oder anderen Anlasses, wofu¨r der Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zusammen verantwortlich sind. Man bezeichnet diesen Zustand die Betriebssto¨rung. Die musterhafte Beispiele fu¨r die Betriebssto¨rung sind auf die folgende Ereignisse zuru¨ckzufu¨hren; die Unterbrechung der Elekrizita¨t und des Gases, der mangel der kohle und des Rohstoffs, die Maschienenbescha¨digung, der Brand in der Fabrik, die Teilstreik, der Staatliche Befehl des Produktionsverbotens. usw. Es hat bis zetzt vielerei Ansichten daru¨ber gegeber, wer diesen Betriebsrisiko auf sich nimmt. Man Wollte dieses Problem durch die bu¨rgerliches Recht Regelung, die Unmoglichkeit der Leistung Oder die Verzug des Gla¨ubigers. Zu erganzen die Mangelhaftigkeit des bu¨rgerliches Recht macht sich Spha¨rentheorie geltend, weil diesen Versuch nicht angebracht war. Nach der Spha¨rentleorie soll der Arbeitgeber die Betriebssto¨rung auf sich in Prinzip nehmen. Aber auch die Arbeitnehmer mu¨ssen die Verpflichtung dafu¨r haben, wenn die Existenz des Betriebs in Gefuhr lieft, weil ihnen der Arbeitgeber die Lo¨hne zahlte. Denn die Verwirrungen versetzen dam Betrieb einen Schlag, wenn die Ta¨tigkeit der Arbeitnehmer oder die Erreignisse, die Betriebssto¨rung hervorrufen, die Arbeitsunfa¨higkeit verursachen. Mit anderen Wort zu sagen, kann der Arbeitgeber es nicht ablehnen, wenn die Arbeit mo¨glich ist, weil der Arbeitslohn zu dem Recht auf Existenz der Arbeitnehmer unmittelbar Beziehung hat.
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