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형법상 인과관계의 확정과 객관적 귀속에 관한 연구

Title
형법상 인과관계의 확정과 객관적 귀속에 관한 연구
Other Titles
Studien zur Feststellung der Kausalita¨t und objektiven Zurechnung im Strafrecht
Authors
김정연
Issue Date
2007
Department/Major
대학원 법학과
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Abstract
형법규정이 구성요건적 행위와 함께 그 행위와 구분될 수 있는 특정한 외계의 결과발생을 전제로 하는 경우에는, 단순히 행위와 결과가 존재한다는 사실만으로는 부족하고 행위와 결과 사이에 일정한 관련이 존재하여야 한다. 형법에 있어서 이러한 연관을 인과관계론이라고 부르고 있으며, 이러한 연관의 확정은 결국 무엇을 인과관계로 이해하느냐에 달려있다고 할 수 있다. 본 논문에서는 행위와 결과의 연관 문제가 결국 일정한 행위와 그로 인해 발생한 결과를 그 행위의 탓으로 돌릴 수 있는가를 판단하는데 의미가 있다는 전제에서, 이 문제를 인과관계의 확정과 객관적 귀속의 두 가지 단계로 나누어 고찰하였다. 먼저 객관적 귀속의 전제로서 인과관계 확정의 의미를 분명히 하기 위하여 자연과학적ㆍ철학적 인과개념을 검토하였다. 특히 '인과적 설명'이라는 기본개념을 바탕으로 한 합법칙적 조건공식이 타당한 태도임을 지적하였다. 이와 함께 종래 인과관계의 확정에 있어서 문제되었던 여러 사례들을 합법칙적 조건공식에 따라 해결함으로써, 그 타당성을 규명하고자 하였다. 한편 객관적 귀속판단에 있어서는 그 귀속척도를 어떻게 설정할 것인가가 가장 중요한 과제라는 점에서, 현재까지 논의된 객관적 귀속기준에 관한 이론들을 재검토하고자 하였다. 특히 상당인과관계설을 취하는 판례의 사안들을 검토하면서 상당인과관계설의 한계를 재확인하고, 객관적 귀속론의 정당성을 규명하고자 하였다. 마지막으로는 이러한 논의를 바탕으로 현행 형법 제17조와 제19조 및 제263조 규정의 의미를 인과관계 및 객관적 귀속과 관련하여 합리적으로 해석하고자 하였다. 이와 함께 장기 등 이식에 관한 법률 규정을 객관적 귀속론의 시각에서 새롭게 해석하고자 시도하였고, 환경범죄에 관한 인과관계이론 및 입법태도에 관하여 살펴보았다. 결국 형법상 행위와 결과 사이의 관련 문제는 행위자에 대한 정당한 처벌이라는 관점에서 구성요건해당성의 단계에서 단순한 경험판단을 통한 제약을 넘어 규범적 판단을 통한 제약이 요구된다. 따라서 이러한 판단은 인과관계의 확정이라는 단계와 당해 결과를 행위자의 행위 탓으로 돌릴 수 있을 것인가 하는 객관적 귀속의 절차에 따라 이루어지지 않으면 안 되는 것이다.;Wo das Gesetz neben der Tathandlung den Eintritt eines bestimmten, von der Handlung an sich ablo¨sbaren Außenwelterfolgs voraussetzt, muß schon nach dem objektiven Tatbestand eine Beziehung zwischen Handlung und Erfolg bestehen. Diese Beziehung nennen wir einen Kausalzusammenhang im Strafrecht, dessen Feststellung freilich davon abha¨ngt, was unter der Kausalita¨t zu verstehen ist. Bei der Kausalita¨tsfrage im Strafrecht geht es also darum, wie der Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg beschaffen sein muß, damit dieser dem Ta¨ter als seine Tat zugerechnet werden kann. Fu¨r die Feststellung von der Kausalzusammenhang, habe ich die Wissenschaftstheorien, in welche die Kausalita¨t als eine Erkla¨rungsmodel auffasst wird, und u¨berlieferte Kausalitatstheorien in der Strafrechtsdogmatik, insbesondere A¨quvalenztheorie und ihre condicio sine qua non Formel u¨berlegen, und habe ich abschliessend feststellt, daß die Formel von der gesetzma¨ßigen Bedingung diesen Zusammenhang sachlich zutreffend begreift. Indessen begnu¨gt sich Strafrecht bei der Kausalita¨tsfrage nicht damit, eine Beziehung zwischen Handlung und Erfolg festzustellen. Denn sie betrifft ledlich ein tatsa¨chliches Problem, dagegen steht beim Strafrecht solche normative Frage im Vordergrund, ob und inwiefern der als vom Ta¨ter verursacht angesehene Erfolg als sein "Werk" ihm zuzurechnen ist. Es gilt also im Strafrecht, eine Kausalita¨tsfrage von der Haftungsfrage strikt zu unterscheiden. Bei der sog. objekiven Zurechnung kommt es darauf an, ob der Erfolg dem Ta¨ter unter dem Gesichtspunkt gerechter Bestrafung objektiv zugerechnet werden darf. In diesem Sinne stellt sich die Kausalita¨t als eine unerla¨ßliche Bedingung der objektiven Zurechnung dar. Allerdings besteht bislang keine Einigkeit u¨ber die spezifischen normativen Kriterien zur objektiven Zurechnung. Die vorliegende Arbeit unternimmt, die verschiedene Ansichten u¨ber normativen Kriterien - na¨mlich die objektive Voraussehbarkeit des Erfolgs, das Prinzip der Vermeidbarkeit, die Sozialada¨quanz, den Rechtswidrigkeits zusammenhang, und den Schutzzweck der Norm mit dem Risikovergleich - auf ihre Plausibilita¨t zu u¨berpru¨fen. Daru¨ber hinaus wird hier versucht, §17 des Koreanischen Strafgesetzbuches mittels der Lehre von der objektiven Zurechnung neu zu interpretieren. Schließlich gelangt diese Arbeit dazu, daß es eine dringende Aufgabe ist, die alle mo¨glichen Fa¨lle umfassenden normativen Kriterien bei der objektiven Zurechnung zu entwickeln.
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