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刑의 量定에 관한 고찰

Title
刑의 量定에 관한 고찰
Other Titles
Eine Untersuchung u¨ber strafzumessung
Authors
安慶玉
Issue Date
1986
Department/Major
대학원 법학과
Keywords
양정양형규정
Publisher
이화여자대학교 대학원
Degree
Master
Abstract
Die Strafe ist ein U¨bel, das gegen den Ta¨ter fu¨r die schuldhafte Tat verha¨ngt wird. Die Verha¨ngung ist dann gerechtigt, wenn sie dafu¨r notwendig ist, die Ordnung der Rechtsgesellschaft zu erhalten und ku¨nftig den Ta¨ter vom Verbrechen abzuhalten. Ebenfalls sol1 die Strafe die Perso¨nlichkeit des Ta¨ters nicht verletzen. Strafzumessung ist die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Straftat innerhalb des Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens durch den Richter. Also ist die Festsetzung der Strafe ein Akt richterlichen Ermessens. Aber es handelt sich nicht um ein freies Ermessen, sondern um ein gebundenes Ermessen. Deshalb muß der Richter mit der Individualisierung der Straftatfolgen ebenfalls darauf bedacht sein, den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz nicht zu verletzen und den Strafzwecken gema¨ß das richterlichen Ermessen auszu¨ben. Da der Richter die Strafe innerhalb des Grenzen des gesetzlichen Strafrahmens auferlegen muß, gibt es hier eine Arbeitsteilung zwischen dem Gesetzgeber und dem Richter. Na¨mlich muß der Gesetzgeber den gesetzlichen Strafrahmen anbieten, innerhalb dessen der Richter das Maß und die Art der Strafe entscheiden soll. Nach unserem geltenden Strafrecht sind die Strafzumessungstatsachen nur aufza¨hlt vorgeschrieben. Deshalb neben den vorgeschriebenen Strafzumessungstatsachen sollen die anderen Tatsachendie sich auf den Strafta¨ter beziehen, auch beru¨cksichtigt werden. Der Strafzumessungsvorgang gliedert sich in die Bestimmung der Strafzwecke (die finalen Strafzumessungsgru¨nde), die Feststellung der Strafzumessungstatsachen (die realen Strafzumessungsgru¨de), und die Ero¨rterung der Straf zumessungserwa¨gungen (die logischen Strafzumessungsgru¨nde). Zuerst sind die finalen Strafzumessungsgru¨nde die Bestimmung der Strafzwecke als Leitgesichtspunkte der Strafzumessung. Auch wenn es die Antinomien zwischen den Strafzwecken gibt, ist die schuldu¨berschreitende Strafe weder aus Gru¨nden der Resozialisierung noch zum Schutz der Allgemeinheit gegen den gefa¨hrlichen Tater zulassig; die Strafe setzt die Schuld des Ta¨ters immer voraus. Die realen Strafzumessungsgru¨nde beziehen sich auf die Feststellung der Strafzumessungstatsachen. Hier handelt es sich um ie Ausfu¨hrung der Tat, die verschuldeten Auswirkungen der Tat, as Vorleben des Ta¨ters, die person¨lichen und wirtschaftlichen Verha¨ltnisse des Ta¨ters und das Verhalten nach der Tat usw. Gegebenenfalls ko¨nnen diese Strafzumessungsgru¨de ambivalent verwendet werden, einerseits fu¨r den Ta¨ter, andererseits gegen den. Und der Richter muß darauf aufmerksam machen, daß es verboten ist, diese Strafzumessungsgru¨nde doppelt zu verwerten. Schließlich bedeuten die logischen Strafzumessungsgru¨nde die Ero¨rterung der Strafzumessungserwa¨gungen. Diese bestehen in der Bestimmung der Bewertungsrichtung, Abwa¨gung gegenander und Einordnung in den Strafrahmen. Auch wenn die nicht gerechte Strafzumessung einen Revisionsgrund bildet, ist die Mo¨glichkeit der Revisibilita¨t ziemlich beschra¨nkt; nach unserem Strafverfahrensrecht kann nur der Angeklagte das Urteil anfechten, der zum Todesstrafe, mehr als 10 Jahren Zuchthausstrafe oder Gefa¨ngnis verurteilt wurde. Um den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz und die Strafegerechtigkeit zu verwirklichen, fordert es sich, den strafzumessungsprozeß zu rationalisieren. Aber dies soll von der Formalisierung der Strafzumessung unterschieden werden. Fu¨r die rationale Strafzumessung soll zuerst die jetzige Strafzumessungsvorschrift (§51,StGB) verbessert werden. Also aus Grund vom Schuldprinzip sollen die Strafzumessungstatsachen systematisch und zusammengefaßt und darstellt werden. Danach soll das Hauptverfahren in zwei Abschnitte, d.h. in den Schuldausspruch und Strafausspruch verteilt werden. Aus vielen Grunden, vor allom aus der Prozeßo¨konomie und zum Schutz der Per. so¨nlichkeit des Ta¨ters ist dies erforderlich. Um die gerechte Strafe zu finden, ist es außerdem no¨tig, die weitreichenden Strafzumessungstatsachen zu sammeIn. Dazu kann man auch darauf Ru¨cksicht nehmen, das a¨nglo-amerikanische System 'Persentencing investigation Report' einzufu¨hren.;刑罰은 國家가 犯罪에 대한 法律上의 效果로서 犯罪者에 대하여 그 責任을 전제로 과하는 法益의 剝奪을 말한다. 이러한 刑罰은 社會秩序維持를 위해 필수적이라는 데에 그 正當性이 있으나 犯罪者 個入의 人格을 侵害하지 않는 한도내에서 行爲者에 대한 犯罪效果를 고려하여 刑을 宣告하여야 한다. 量刑 또는 刑의 量定이란 法定刑에서 法律上의 加重·減輕 또는 酌量減輕한 處斷刑의 범위에서 구체적으로 宣告할 刑을 정하는 것을 말하며, 이는 法官의 裁量行爲이나 自由裁量이 아니라, 法的으로 羈束되는 裁量行爲이다. 그러므로 量刑이 있어 憲法상의 平等原則에 따라 어떠한 恣意的인 차별도 행하여지지 않을 것을 요구하며 刑罰目的에 따라 裁量을 행사하여야 한다. 이러한 量刑行爲는 3가지 과정으로 분류된다. 먼저 目的的 量刑事由로 이는 量刑의 指導原理인 刑罰目的의 確定을 말하며. 여기서 刑罰目的의 二律背反이 생길 수 있으나, 刑의 宣告는 行爲者의 責任의 한도내에서 豫防의 效果를 고려하는 것이 타당할 것이다. 現實的 量刑事由란 量刑判斷의 資料가 되는 사실을 말하며 여기에는 行爲의 實行, 行爲의 有責한 效果, 行爲者의 前歷, 그리고 行爲者의 個入的·經濟的狀態 그리고 犯行後의 行爲者의 態度등이 있으며, 이러한 사실들에 대한 二重評價는 禁止되어진다. 論理的 量刑事由란 앞서의 量刑事實을 판단하는 과정으로 여기에서는 量刑事實의 評價方向이 결정되고, 그와 함께 확정된 사실에 대한 比較衡量 그리고 最終的으로 宣告刑이 決定되어진다. 이러한 과정에 의한 量刑이 不當한 경우에는 上告理由가 될 수 있으나, 우리나라는 現行 刑訴法에서 '死刑·無期 10년 이상의 懲役이나 禁錮가 宣告된' 事件에 한해서만 量刑不當을 이유로 上告할 수 있으므로 量刑의 上告審査의 범위가 상당히 제한된다. 量刑上 憲法의 平等原則의 실현과 刑罰의 適正性의 요구를 실현하기 위하여 量刑의 合理化가 요구되어진다. 量刑의 合理化는 단순히 量刑의 公式化와는 구별되며, 量刑의 合理化를 위하여는 먼저, 단지 일부 量刑의 條件만을 열거적으로 規定하고 있는 現行 刑法을 責任主義를 기초로 하여 體系的이며 總括的인 規定으로 改善하여야 하며, 다음으로 訴訟節次를 2단계로, 즉 有無罪認定節次와 量刑節次를 구분하여야 한다. 이는 여러 根據에서 필요하나, 특히 訴訟經濟上 그리고 被害者의 人權保護上 필요하다고 하겠다. 그외에도 量刑의 合理化를 위하여는 광범위한 量刑資料의 수집이 필요하다. 이를 위하여는 현재 英美에서 행하고 있는 判決前調査制度를 고려해 볼 수 있다. 이는 英美 특히 美國에서 有無罪認定節次에서 有罪를 認定한 者에 대하여 그 入格과 境環에 관한 狀況을 조사하고 이를 刑의 量定의 基礎資料로 이용하게 하는 제도이다.
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